Anmeldung
Die schriftliche Anmeldung ist ab sofort möglich und für alle Kurse erforderlich. Füllen Sie eine Anmeldung aus und schicken Sie diese per Post oder e-mail an den Initiativkreis. Alle erhobenen Daten werden vertraulich behandelt. Auch telefonische Anmeldungen sind möglich. Die schriftliche Anmeldung per Post oder e-mail ist innerhalb einer Woche nachzureichen, ansonsten ist Ihre Anmeldung nicht verbindlich

Wir bestätigen Ihre Anmeldung nicht!
Nur wenn der Kurs belegt ist, ausfällt oder terminliche Veränderungen notwendig sind, werden Sie telefonisch oder schriftlich benachrichtigt

Sonderregelung:
Gruppenbonus bei allen Eltern-Kind-Spielgruppen
Diese Regelung gilt jeweils nur für das 2. Kurshalbjahr. Wenn Sie eine Gruppe von mindestens 8 TeilnehmerInnen sind und gemeinsam eine Eltern-Kind-Spielgruppe besuchen möchten, werden Sie mit einer schriftlichen Gruppenanmeldung vorrangig berücksichtigt. Die Gruppenanmeldung muss innerhalb einer Woche nach Erscheinen des Programms bei der Verwaltung eingegangen sein.

Abmeldung
Bis zu einer Woche vor Kursbeginn können Sie sich bei unserer Verwaltung abmelden. Spätere Abmeldungen können nicht anerkannt werden. Hier bleibt der / die TeilnehmerIn zur Zahlung des vollen Entgeldes verpflichtet. Eine Zahlungsverpflichtung besteht auch dann, wenn Kurse nur unregelmäßig oder gar nicht besucht werden. Findet ein Kurs nicht statt, z. B. wegen zu geringer TeilnehmerInnenzahl, besteht selbstverständlich keine Zahlungsverpflichtung.

Kursgebühr
Die Zahlung der Kursgebühr erfolgt durch die Erteilung einer Einzugsermächtigung auf der Anmeldung. Die Gebühr wird zum Kursbeginn von Ihrem Konto abgebucht. Beachten Sie bitte die korrekte Angabe Ihrer Bankdaten! Stornogebühren in Höhe von 3,- €, die aufgrund fehlerhafter Angaben Ihrerseits entstehen, gehen zu Ihren Lasten.

Ermäßigung der Kursgebühr
Ermäßigungen sind bei vielen Kursen möglich. Die reduzierten Gebühren sind ausgewiesen und werden TeilnehmerInnen in besonderen Situationen gewährt: Erhalt von ALG I, Familien ab 3 Kindern, Alleinerziehende. Die höchste Ermäßigung kommt ALG II EmpfängerInnen zugute. Die Ermäßigung erfolgt bei entsprechendem Nachweis und gegen Unterschrift bei unserer Verwaltung. Diese Regelung gilt nur bei bewilligter Bezuschussung durch das Land NRW. Sollte dieser Zuschuss gekürzt oder gestrichen werden, kann eine Ermäßigung nur noch in sehr begrenztem Umfang bzw. gar nicht mehr gewährt werden.

Eltern-Kind-Kurse
Die Kursgebühr bezieht sich auf einen Erwachsenen und ein Kind. Weitere Personen müssen angemeldet werden und sind gebührenpflichtig. Die gelegentliche Teilnahme von Geschwisterkindern ist grundsätzlich nur in Absprache mit der Kursleitung in Not- oder Ausnahmesituationen möglich.

Materialkosten
werden jeweils auf die TeilnehmerInnen umgelegt - sofern die Kursleitung für die Beschaffung sorgt - und im Kurs bar entrichtet.

Haftungsausschluss
Wir weisen darauf hin, dass der Verein bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Teilnehmereigentum keine Haftung übernimmt.